++Schreiben des Gesundheitsamtes Märkischer Kreis erzürnt zu recht die Eltern ++
In gutem Glauben daran, dass ihr Kind gesundheitlich keinen Schaden erleidet, schicken Eltern ihre Kinder in die langersehnte Schule oder Kita zurück. Aber es besteht der Verdacht, dass ihr Kind sich dort mit Corona infiziert haben könnte und es deshalb sofort in Quarantäne muss.
Die Familien bekommen vom Märkischen Kreis eine 6-seitige Ordnungsverfügung mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen. Während der Quarantäne darf die Wohnung vom Kind nicht verlassen werden, es dürfen auch keine Hausflure oder andere Räume im Haus aufgesucht werden, welche für andere Personen zugänglich sind. Folglich darf das Kind noch nicht einmal im Freien spielen.
Ein dreijähriges Kind wird laut diesem Schreiben verpflichtet, ein „Tagebuch“ über seine Symptomatik und die zweimal täglich gemessene Körpertemperatur zu führen.
Für die Eltern besteht die Verpflichtung der telefonischen und persönlichen Erreichbarkeit vor Ort.
Bei nicht vollständiger Einhaltung der Anordnung wird angedroht unmittelbaren Zwang anzuwenden:
„dies bedeutet, dass ich auch gegen ihren Willen, notfalls unter Anwendung körperlicher Gewalt, sicherstelle, dass ihr Kind den o.g. Quarantäne-Bereich nicht verlassen wird. Alternativ kann auch die zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Quarantänestation angeordnet werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohe ich ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 € an.“
Diese Maßnahmen empören nicht nur Eltern und die Allgemeinheit, sondern auch der Kinderschutzbund ist entsetzt. Juristen bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung.
Wenn man den genauen Wortlaut dieser Ordnungsverfügung kennt, kann man über die Formulierungen und angedrohten Maßnahmen, mit denen bei einem reinen Verdacht solche Strafen angedroht werden, nur an totalitäre Staaten erinnert werden. Dieses sollte jedem Bürger zu denken geben.
Vor allem, wenn man bedenkt, wie tatsächlich Straffällige, oft auch Wiederholungstäter, wohlwollend und ohne Sanktionen unbehelligt weiter auf freiem Fuß bleiben und weiterhin Straftaten begehen können.
Man darf auch gespannt sein, was passieren würde, sollten Ämter versuchen, solchen staatlichen Kindesentzug bei bestimmten kulturfremden Familien durchzusetzen.