Polizeikontrollen in „ Angsträumen“ ?
Zum Thema Polizeikontrollen 20.06.2018 in Lüdenscheid

Der AfD Kreisverband Märkischer Kreis begrüßt, dass die örtliche Polizei des Kreises jetzt auch in sogenannten
„No-Go-Areas“ Präsenz zeigt. Dies ist allerdings nur ein kleiner Schritt zur Wiederherstellung der inneren Sicherheit im öffentlichen Raum.

Konnten vor einigen Jahren noch Ordnungsamt und Polizei im Zusammenspiel diverse Konflikte schlichten, muss heutzutage immer häufiger Verstärkung in Form einer Hundertschaft herangezogen werden. Konnten früher Fussballfans ruhig zusammen schauen, bringt man die Polizei heute an ihre Belastungsgrenze.

Wir fragen uns, wie es in Anbetracht dieser besorgniserregenden Entwicklung tatsächlich um die Sicherheit der Bürger bestellt ist.

„Die Symptome ausufernder Gewalt finden sich heute nicht nur in den Ballungszentren der Republik wieder, sondern sind auch in unserem schönen und beschaulichen Sauerland angekommen“, so der AfD MK Sprecher Klaus Laatsch. „Die selbsternannten
politischen Eliten haben schon lange den Anschluss zum wertschöpfenden Bürger verloren. Die Zeche zahlt, egal ob Eurodesater,
unkontrollierte Masseneinwanderung, Energiewende, wie immer, der „kleine Mann“. Der Bürger kann nicht in einer gepanzerten Limousine durch das Land fahren und sich seinen Lohn auch nicht selbst erhöhen.

Der AfD ist es – als drittstärkste Partei und einzigen Opposition im Lande -wichtig, dass die Politik endlich den Willen aufbringt, die massiven Versäumnisse, gerade im Bereich innere
Sicherheit, einzugestehen und den Ordnungsbehörden die nötigen Mittel zur Verfügung stellt, um den neu aufkeimenden Probleme unserer „toleranten Zeit“ Herr zu werden.

Parallel muss der Grenzschutz wieder einführt werden und kriminelle Zuwanderer gehören umgehend und konsequent abgeschoben. Der Grenzschutz ist zwingend erforderlich, da ohne diesen die Kriminellen im Handumdrehen wieder im Land wären.

Richter müssen endlich den Opferschutz und den Gesellschaftsschutz bzw. die Würde der Angehörigen der Opfer in den Vordergrund stellen. Wiederholungstäter und Gefährder sind daher zum Schutz der Gesellschaft weg zu sperren. Über Sozialarbeit und Wiedereingliederung sollte grundsätzlich erst nach Verbüßen der Strafe und guter Führung nachgedacht werden. Opferschutz geht vor Täterschutz! Straffällige Asylbewerber haben ihr Recht auf Asyl verwirkt und Wiederholungstäter erst recht. Schwere Köperverletzung oder gar Totschlag mit Bewährung zu ahnden, kommt einer gesellschaftlichen Demütigung der Opfer und hinterbliebenen Angehörigen gleich.

Die Politik hat für die Sicherheit ihrer Bürger zu sorgen. Deutschland darf keinen weiteren Kontrollverlust erleiden.